Der Rechtshof

Der Rechtshof der Konföderation

Der Rechtshof der Konföderation ist seit dem 1. Januar 1974 das gemeinsame Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Konföderation und ihrer lutherischen Kirchen. Mit Inkrafttreten des Disziplinargesetzes der EKD zum 1. Juli 2010 ist die ehemalige gemeinsame Disziplinarkammer der Landeskirchen von Hannover und Braunschweig, die auch für Schaumburg-Lippe zuständig war, unter Einbeziehung der Kirche in Oldenburg als Kammer für Disziplinarsachen beim Rechtshof der Konföderation angesiedelt worden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des Rechtshofs ist die konföderierte Rechtshofordnung, die der staatlichen Verwaltungsgerichtsordnung nachgebildet ist und auch ergänzend auf diese verweist.

Präsident ist Herr Martin Goos, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hannover.
Vizepräsident des Rechtshofs ist Herr Dr. Stephan Struß, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig.

Senat für Verwaltungssachen

Der beim Rechtshof gebildete Senat für Verwaltungssachen verhandelt und entscheidet regelmäßig unter dem Vorsitz des Präsidenten mit einer Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen drei rechtskundig und zwei ordiniert sind.

Ihrem Klagegegenstand nach sind die im Senat für Verwaltungssachen anhängigen Verfahren insbesondere dem Pfarrdienstrecht, dem Kirchenbeamtenrecht und dem Recht der Kirchenkreise und Kirchengemeinden zuzuordnen.

Senat für Verfassungssachen

Im Senat für Verfassungssachen treten zu den in Verwaltungssachen tätigen Mitgliedern ein weiteres rechtskundiges Mitglied und ein ordiniertes Mitglied hinzu. Zu den Verfassungssachen zählen Fragen über die Auslegung des Konföderationsvertrages ebenso wie über die der jeweiligen Kirchenverfassungen. Außerdem gehören zu diesem Gebiet Anträge zur Vereinbarkeit kirchlicher Gesetze mit der Verfassung der beteiligten Kirche. Der Senat für Verfassungssachen tagt nur selten. Zuletzt wurde 2004 eine Verfassungssache entschieden.

Kammer für Disziplinarsachen

Die Kammer für Disziplinarsachen beim Rechtshof entscheidet über Disziplinarmaßnahmen gegen Pastoren und Pastorinnen sowie gegen Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen, soweit diese Maßnahmen nicht durch die kirchenleitenden Stellen selbst verhängt werden. Die Kammer ist mit jeweils einem rechtskundigen vorsitzenden Mitglied, einem rechtskundigen beisitzenden Mitglied sowie einem ordinierten beisitzenden Mitglied besetzt. Sofern ein Beamter oder eine Beamtin beklagt ist, ersetzt ein Beamter oder eine Beamtin als Mitglied der Disziplinarkammer das ordinierte Mitglied.

Vorsitzender Richter der Kammer für Disziplinarsachen ist Richter am Verwaltungsgericht Dr. Stephan Struß. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 sind acht Verfahren vor der Kammer für Disziplinarsachen anhängig geworden.

 

Wichtiger Hinweis zum E-Mail-Kontakt

Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.

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