Der erste Staatskirchenvertrag in der Bundesrepublik wurde 1955 in Niedersachsen geschlossen.
Die evangelischen Kirchen und das Land Niedersachsen unterzeichneten am 19. März 1955 im Kloster Loccum einen Vertrag, der bis heute die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Land Niedersachsen und den fünf evangelischen Landeskirchen regelt.
In dem ersten Staatskirchenvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg verpflichten sich das Land und die Kirchen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im „freundschaftlichen“ Verhältnis auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche.
Der Loccumer Vertrag wurde zum Mustervertrag für alle weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland.