Leistungen bei sexualisierter Gewalt

Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet die Anerkennungskommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist.

Ab Januar 2026 können Betroffene sexualisierter Gewalt, denen bereits Leistungen durch die Anerkennungskommission zugesprochen wurden, weitere Leistungen beantragen. Diesen Antrag müssen sie allerdings binnen sechs Monaten nach Anschreiben durch die Geschäftsstelle der Anerkennungskommission stellen.

Die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen ist Nachfolgerin der unabhängigen Kommission, die seit 2012 erst für die Hannoversche Landeskirche, später auch für die Braunschweiger Landeskirche und die ev.-Luth. Kirche in Oldenburg über solche Anträge entschied.

Für die Beantragung steht ein Vordruck zum Download bereit. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle der Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen und Mitgliedseinrichtungen der Diakonischen Werke, Rote Reihe 6, 30169 Hannover einzureichen.

Der Antrag kann mit Unterstützung der jeweiligen Ansprechpersonen für Betroffene sexualisierter Gewalt der zuständigen beteiligten (Landes-) Kirche oder der Diakonie gestellt werden. Diese beraten und begleiten die Betroffenen. Sie arbeiten unabhängig. Sie sind nicht an Weisungen eines Landeskirchenamtes bzw. einer leitenden Kirchenverwaltung oder anderer kirchlicher Stelle gebunden.

Der Anerkennungskommission gehören fünf Personen an. Zurzeit sind dies

  • Vorsitzender: Hanspeter Teetzmann, Vors. Richter i.R. am Oberlandesgericht, Oldenburg. E-Mail-Kontakt: hanspeter.teetzmann@evlka.de
  • Stellv. Vorsitzende: Sybille Mattfeldt-Kloth, Juristin, Helmstedt
  • Susanne Brahmst, Dezernentin beim Landkreis Stade, Stade
  • Hartmut Ladwig, Dipl. Sozialarbeiter i. R., Rotenburg (Wümme)
  • Ulrich Leube, Pastor i. R., Bremen

Die Betroffenen haben Gelegenheit, ihr Anliegen in einem nichtöffentlichen Gespräch vorzutragen und sich dabei begleiten zu lassen. Die Anerkennungskommission entscheidet sodann aufgrund der schriftlichen Unterlagen und dem Gespräch. Die beteiligten Kirchen haben sich verpflichtet, die Vorschläge der Kommission zu übernehmen. Die Kommission ist nicht an irgendwelche Weisungen einer der Kirchen oder der Diakonie gebunden.

Die Unabhängigkeit der Kommission liegt darin begründet, dass sie mit fünf externen Mitgliedern besetzt ist. Diese stehen mit ihrer Person für die Unabhängigkeit der Kommission ein. Die Mitglieder der Anerkennungskommission werden durch den Rat der Kirchen der Konföderation berufen.

Im Rat der Kirchen der Konföderation sind alle kirchenleitenden Gremien der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen vertreten. Vorsitzender ist derzeit der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit.

Ansprechpersonen für das Thema in den beteiligten Kirchen und im Diakonischen Werk sind:

Kontakt

Geschäftsstelle für die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511 1241-393
Fax: 0511 1241-776

Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)

Die Homepage der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungs-kommission (URAK) Niedersachsen und Bremen finden Sie hier.