Stellungnahme der Gefängnisseelsorge zu § 265a StGB – Erschleichen von Leistungen

Nachricht 10. Juni 2026

(Hünfeld) Die Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland und die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. unterstützen mit großem Nachdruck die Initiative von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), den Straftatbestand der „Erschleichung von Leistungen" nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als zivilrechtlichen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe zu behandeln und damit zu entkriminalisieren. Wie viele andere Verbände der Zivilgesellschaft fordern wir die ersatzlose Streichung des zugrundeliegenden § 265a StGB.

Hoher Anteil an Menschen in prekären Lagen

Jährlich werden rund 9000 Menschen in Deutschland inhaftiert, weil sie öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nutzen und die dafür fällige Geldstrafe nicht bezahlen können. Diese wird in eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ umgewandelt. Das trifft in erster Linie arme Menschen. Die meisten, die wegen Fahren ohne Ticket in Haft kommen, lebten zuvor in prekären Lebenssituationen. Ca. 87 % von ihnen waren arbeitslos, ca. 15 % lebten ohne festen Wohnsitz. Ähnlich hoch ist der Anteil der Menschen mit psychischer Erkrankung. Armut, psychische Erkrankung und andere Notlagen sollten aus unserer Sicht nicht bestraft werden. Gerade diesen Menschen sollte in besonderer Weise die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Situation in Haft ist für die allermeisten dieser Menschen extrem belastend und verschärft die ohnehin prekäre Lebenssituation nach der Entlassung nochmals deutlich.

Kein ausgeglichenes Verhältnis der Ersatzfreiheitsstrafen

Im System Gefängnis binden diese Menschen enorme Ressourcen. Das Personal ist mit dieser Gruppe überproportional gefordert. Zudem kostet ein Tag in Haft pro Person ca. 200 €. Als Seelsorgende begegnen wir diesen inhaftierten Menschen und den Bediensteten mit ihren jeweiligen Nöten. Aus unserer Sicht stehen die menschlichen, sozialen und ökonomischen Kosten des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen in keinem Verhältnis zu irgendeinem Nutzen. Wir regen daher die Übernahme von Modellen aus europäischen Nachbarländern an, in denen bedürftige Gruppen der Gesellschaft öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen können. Das würde ihre soziale Teilhabe in der Gesellschaft fördern und gleichzeitig das System „Gefängnis“ entlasten. Die so freigesetzten personellen Kräfte und finanziellen Mittel könnten anderen inhaftierten Menschen zugutekommen.

Stellungnahme der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland und der Katholischen Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.

Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland

Konferenz Ev. Gefängnisseelsorge Niedersachsen-Bremen

Pastor Martin Possner ergänzt zum Votum der evangelischen und katholischen Konferenzen für Gefängnisseelsorge: "Die  Konferenz der ev. Gefängnisseelsorge Niedersachsen / Bremen unterstützt dieses Votum auf ganzer Linie. Auch in unseren Justizanstalten müssen Menschen solche "Strafen absitzen", die in keiner Verhältnismäßigkeit zu ihrem Handeln stehen. Zudem kostest das den Staat Unsummen an Steuergeldern."

Die Konferenz ev. Gefängnisseelsorge Niedersachsen-Bremen