Ab dem 1. November 2026
ist die Pfarrstelle für die
Seelsorge in Polizei und Zoll
im uneingeschränkten Dienstverhältnis (100%)
zu besetzen.
Der Kirchliche Dienst in Polizei und Zoll (KDPZ) ist eine Einrichtung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Mit seinen aktuell fünf Seelsorgenden in unterschiedlichen Regionen ist er für die seelsorgliche Begleitung der Mitarbeitenden der Polizei Niedersachsen und des Zolls im Bereich des Bundeslands Niedersachsen zuständig. Die Dienststelle in Hannover verfügt über zwei Verwaltungsangestellte.
Der/die Inhaber*in ist Pfarrer*in der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg mit Dienstsitz in Oldenburg und wird zugleich mit 50% an die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen beurlaubt. Er/sie ist für den Bereich der Polizeidirektion Oldenburg und zusätzlich Ostfriesland verantwortlich und übernimmt zugleich Aufgaben für den weiteren Bereich der Konföderation.
Ihre Aufgaben:
- Betreuung und Begleitung der Mitarbeitenden in Polizei und Zoll.
- Erteilung des berufsethischen Unterrichts an der Polizeiakademie Niedersachsen (Schwerpunkt ist der Studienstandort Oldenburg).
- Einsatzbegleitung und Einsatznachsorge.
- Entwicklung eigener Formate der berufsethischen und psychosozialen Fortbildung für die Polizei und den Zoll.
- Planung und Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen.
- Förderung der Kommunikation zwischen Kirche und Polizei/Zoll.
- Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen in der Polizei- und Zollseelsorge in ökumenischer Weite
Wir bieten:
- Pfarrpersonen eine Besoldung nach A13 (Niedersachsen), ab der 12. Erfahrungsstufe nach A14.
- Supervision, weiterführende Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Kollegiale Begleitung in der Fachkonferenz Seelsorge
- Teilnahme an der betrieblichen Gesundheitsförderung (Hansefit)
- Möglichkeit des Dienstradleasings
Wir erwarten:
- eine Pfarrperson mit Anstellungsfähigkeit in einer Kirche der EKD.
- Theologische Kompetenz und hohes Interesse an ethischen Fragestellungen in den Handlungsfeldern der Polizei und des Zolls.
- eine abgeschlossene Ausbildung in PSNV-E (z.B. SbE; Bausteine 1 bis 4) oder die Bereitschaft, diese im ersten Jahr des Dienstes nachzuholen.
- mehrjährige Erfahrung in seelsorglichen und/oder beratenden Tätigkeiten.
- Bereitschaft zu hoher Mobilität und Dienstreisen innerhalb Niedersachsens, auch mit eigenem PKW (Fahrerlaubnis Klasse B).
- Hohe kommunikative Kompetenz; Kooperations- und Teamfähigkeit.
- Sensibilität für das Ausbalancieren kirchlichen Wirkens in einem behördlichen Bereich.
Die Übertragung des Aufgabenbereiches erfolgt auf 8 Jahre.
Bewerbungen von Behinderten und Gleichgestellten werden besonders begrüßt. Die Ev.-luth. Kirche in Oldenburg strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Gleichstellungsgesetzes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg abzubauen.
Die Konföderation verfolgt ebenso wie die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber sexualisierter Gewalt. Alle Mitarbeitenden sind zur Einhaltung eines Abstands- und Abstinenzgebots sowie bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt zu dessen Meldung und zur Teilnahme an Fortbildungen zu diesem Thema verpflichtet.
Ansprechpartner*innen:
- Tanja Bödeker
Theologisches Referat Seelsorge
Philosophenweg 1 26121 Oldenburg
0441 7701 175
tanja.boedeker@kirche-oldenburg.de
- Marcus Christ
Leiter Kirchlicher Dienst in Polizei und Zoll
Knochenhauerstr. 33 30159 Hannover
0511 1241 507
marcus.christ@evlka.de
Wenn Sie in einer Gliedkirche der EKD anstellungsfähig sind freuen wir uns über eine Bewerbung in Form einer zusammengefassten PDF-Datei bis zum 31 August 2026. Dezernat1@kirche-oldenburg.de
Für Bewerber*innen aus Gliedkirchen der EKD, die nicht Mitglieder der Konföderation sind, gehört ein Auswahlgespräch für die oldenburgische Kirche am 03. September 2026 zum Verfahren.