EU-Fördermittel sind für viele kirchliche Projekte in Niedersachsen ein wichtiger Finanzierungsbaustein. Angesichts knapper Kirchensteuern und Spenden beantragen Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen zunehmend Fördergelder der Europäischen Union.
EU-Förderprogramme in Niedersachsen
Besonders relevant sind die regionalen Förderprogramme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds:
- Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Diese EU-Fonds unterstützen Projekte in den Bereichen Soziales, Bildung, regionale Entwicklung und ländlicher Raum – auch für kirchliche Träger in Niedersachsen. In allen Bundesländern überwachen Begleitausschüsse (BGA) diese Programme. Sie sichern die zweckgebundene Mittelverwendung und begleiten die regionale Entwicklungsstrategie. In Niedersachsen sind das:
- Multifonds BGA für ESF+ und EFRE
- KLARA BGA für den ELER (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen)
Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist in beiden Ausschüssen mit je einem stimmberechtigten Sitz vertreten. Sie erhält so aktuelle Informationen zu den regionalen Programmen und wirkt an der Ausgestaltung der EU-Förderpolitik in Niedersachsen mit.
Beantragung einer Steuernummer
Ab dem Förderzeitraum 2027/2028 wird – laut Auskunft des zuständigen Referenten im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium – die Beantragung von EU-Fördermitteln zur ländlichen Entwicklung (u. a. LEADER, Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen) ausschließlich digital möglich sein. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich dabei zwingend mit ihrer ELSTER-Nummer identifizieren.
Für Kirchengemeinden stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da sie in der Regel keine eigene Steuernummer besitzen. Gleichzeitig zählen gerade sie häufig zu den Antragstellern dieser Programme, etwa bei Vorhaben zur Sanierung von Sakralgebäuden, Gemeinde- oder Pfarrhäusern.
Für Antragsteller ohne Steuernummer, die diese auch nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten benötigen, vergibt das Finanzamt Neubrandenburg zentral für ganz Deutschland eine Steuernummer, damit ELSTER genutzt werden kann. Das im Downloadbereich beigefügte Formular ist hierfür auszufüllen und einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Finanzamt Neubrandenburg.
Mehr erreichen mit EU-Fördermitteln
Mittel aus den genannten und weiteren EU-Programmen sind in den Budgets kirchlicher Projekte aus unterschiedlichen Bereichen häufig ein wichtiger Baustein. Gefördert werden unter anderem:
- Erhalt und Sanierung von Baudenkmälern
- Aufbau und Sicherung sozio-kultureller Einrichtungen im ländlichen Raum
- Unterstützung und Beratung von Menschen in sozialen Notlagen
- Jugendarbeit
- Erwachsenenbildung
Es geht aber nicht nur um Geld: EU-Förderung kann Veränderungsprozesse anstoßen. Viele Programme setzen die Einbeziehung unterschiedlicher Akteure voraus und zielen auf einen Mehrwert für das gesamte Gemeinwesen – etwa in einem Dorf oder Stadtquartier. Dadurch werden kirchliche Träger angeregt, Projekte über die eigene Kirchturmperspektive hinaus zu entwickeln und neue Ansätze einzubeziehen.
Voraussetzungen
Die Vergabe von EU-Mitteln unterliegt Regeln, die zwingend beachtet werden müssen.
1. Antrag und Auswahlverfahren
EU-Fördermittel werden nur auf Antrag vergeben. Projekt und Budget müssen detailliert beschrieben und begründet werden. Wichtige Kriterien sind: inhaltliche Klarheit, vollständige Angaben, Programmbezug, Realisierbarkeit und ein nachvollziehbares Budget.
2. Nachweis- und Dokumentationspflichten
Die Vergabe von EU-Mittel unterliegt strengen Vorgaben, da sie aus Steuergeldern stammen. Die Empfänger müssen die sachgerechte Verwendung der Förderung umfassend nachweisen – durch einen Abschlussbericht und bei möglichen Kontrollen, auch noch Jahre nach Projektende. Für Bauprojekte gilt zudem eine Zweckbindungsfrist: Geförderte Gebäude müssen über einen festgelegten Zeitraum entsprechend dem Antrag genutzt werden.
Veranstaltungen zu EU-Fördermitteln für kirchliche Projektträger in Niedersachsen
Zur Stärkung der Kompetenzen kirchlicher Projektträger und zum Erfahrungsaustausch bieten die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und die Diakonie Niedersachsen Veranstaltungen zu EU-Fördermitteln an:
- dreimal jährlich online im 90 minütigen „Fördermitteltreff“
- einmal jährlich beim EU Fachtag in Hannover (Präsenz)
Zusätzlich bietet das Fundraising-Team der Evangelischen Agentur der Landeskirche Hannovers jährlich eine dreitägige Fortbildung im Stephansstift an (weitere Informationen dazu im Download-Bereich). Alle Veranstaltungen wenden sich an haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende der evangelischen Kirchen in Niedersachsen. Die Informationen zu den Veranstaltungen im Jahr 2026 finden sich im nebenstehenden Downloadbereich.