Evangelische Kirchen und Diakonie berufen Betroffenen-Delegierte für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)

Pressemitteilung 03. September 2025

Der Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche haben drei Delegierte aus den Reihen der Personen, die von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie in Niedersachsen und Bremen betroffen sind, in die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission Niedersachsen und Bremen (URAK) berufen.

Die Delegierten sind Kerstin Krebs, Betroffene im Kontext sexualisierter Gewalt in der Landeskirche Hannovers, Alfred Seebode, überlebendes Heimkindopfer, Pestalozzi-Stiftung Burgwedel bei Hannover, und Paul Simons (Pseudonym), Betroffener sexualisierter Gewalt im Kontext des Diakonischen Werks im Landkreis Gifhorn.  

Mit der Berufung der Delegierten von Seiten der Betroffenen ist unterschiedliches Expert:innen-Wissen in der Kommission repräsentiert. Verschiedene Tatkontexte, Alter, Lebenserfahrungen und Geschlechter sind vertreten. 

Insgesamt wird die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission für Niedersachsen und Bremen aus neun Fachleuten bestehen. Neben den drei Delegierten aus der Gruppe der Betroffenen sind dieses drei von Kirche und Diakonie delegierte Personen und drei von den Landesregierungen Niedersachsen und Bremen benannte Personen. Die Kirchen und diakonischen Landesverbände hatten ihre Vertreterinnen und ihren Vertreter im November 2024 benannt. Das Verfahren für die Delegierten von Seiten der niedersächsischen Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Sobald alle Delegierten benannt und berufen worden sind, wird die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission ihre Arbeit aufnehmen.

Weitere Informationen zur Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK)

Die Einrichtung von bundesweit neun Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK) war ein Ergebnis der gemeinsamen Erklärung, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Diakonie Deutschland und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Dezember 2023 unterzeichnet haben. Sie sollen Fälle sexualisierter Gewalt unter Partizipation von Betroffenen aufarbeiten.

Eine der Aufarbeitungskommissionen wird für die evangelischen Kirchen und die Diakonie in Niedersachsen und Bremen zuständig sein.

Die Kommission für Niedersachsen und Bremen wird aus neun Personen bestehen. Drei Kommissionsmitglieder werden aus dem Kreis von sexualisierter Gewalt betroffener Personen im Kontext der evangelischen Kirchen kommen.

Drei Mitglieder sollen Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung sein. Das Bundesland Niedersachsen benennt davon zwei Mitglieder, das Bundesland Bremen ein Mitglied. Die Landeskirchen und die Landesverbände der Diakonie benennen ebenfalls drei Kommissionsmitglieder. Alle Kommissionsmitglieder sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.

Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Beim zeitlichen Aufwand ist von ein bis zwei Sitzungen pro Monat mit entsprechender Vor- und Nachbereitung auszugehen. Die Kommissionsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkosten.

Aus den von den Landesregierungen benannten Mitgliedern aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung wählt die Kommission ihren Vorsitz.

Die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen sollen eine unabhängige, detaillierte und regionalbezogene institutionelle Aufarbeitung ermöglichen und dadurch das bestehende System der Aufarbeitung ergänzen. Zu den Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen gehören die quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen Landesverbände zu erkennen.

Die Kommissionen sollen Strukturen identifizieren, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufdeckung erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben. Sie untersuchen und evaluieren den administrativen und verfahrensrechtlichen Umgang mit betroffenen Personen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden und ermöglicht die individuelle Aufarbeitung betroffener Personen.
Die Kommissionen unterstützen, evaluieren und beraten die beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse.

Kontakt für Medienanfragen

Für alle Anfragen zur URAK wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführerin der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission: